ALLGEMEINE VERKAUFS- und HAFTUNGSBEDINGUNGEN
Stand: 12/2025
Allgemeine Geschäftsbedingungen
A. Grundsätzliches
Diese Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen („Bedingungen“) regeln sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Vertragsbeziehungen zwischen der KARUSO GmbH („KARUSO“) und ihrem Vertragspartner („Besteller“).
Vertragspartner/Besteller im Sinne dieser Bedingungen ist ausschließlich der jeweilige Käufer, Mieter bzw. Auftraggeber von KARUSO („Besteller“), z. B. eine Kommune, ein Unternehmen oder eine sonstige Organisation. Nutzer ist jede natürliche Person, die eine KARUSO-Anlage tatsächlich verwendet (z. B. Mitarbeitende, Besucher oder Endkunden). Nutzer werden – sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart – nicht Vertragspartner von KARUSO; vertragliche Rechte und Pflichten gegenüber KARUSO entstehen insoweit ausschließlich im Verhältnis zwischen KARUSO und dem Besteller. Soweit zwingende Verbraucherschutzvorschriften Anwendung finden, bleiben diese unberührt.
Abweichende Geschäftsbedingungen des Bestellers finden nur Anwendung, wenn KARUSO deren Geltung ausdrücklich und schriftlich bestätigt. Unternehmer sind gemäß § 14 BGB natürliche oder juristische Personen sowie rechtsfähige Personengesellschaften, die ein Rechtsgeschäft zu beruflichen oder gewerblichen Zwecken abschließen. Verbraucher im Sinne des § 13 BGB sind Besteller, die ein Rechtsgeschäft überwiegend zu privaten Zwecken tätigen.
B. Angebote, Vertragsabschluss und Schutzrechte
Sofern nicht ausdrücklich anders angegeben, sind sämtliche Angebote von KARUSO unverbindlich. Die Bestellung des Bestellers stellt ein bindendes Angebot dar; ein Vertrag kommt erst durch eine schriftliche Annahmeerklärung seitens KARUSO zustande. Unterlagen wie Zeichnungen, Daten oder Kostenvoranschläge unterliegen den Eigentums- und Schutzrechten von KARUSO und dürfen ohne Zustimmung nicht genutzt, vervielfältigt, verändert oder weitergegeben werden.
C. Preise und Zahlungsbedingungen
Sofern nicht anders vereinbart, gelten alle Preise ab Werk (EXW gemäß Incoterms 2020) zuzüglich Umsatzsteuer, Verpackung sowie etwaiger Gebühren. Rechnungen sind innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt ohne Abzug fällig. KARUSO kann Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe berechnen und Teillieferungen separat abrechnen. Eine Aufrechnung ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.
D. Lieferung
Lieferungen erfolgen ab Werk. Maßgeblich ist allein die Auftragsbestätigung. Lieferfristen gelten als unverbindlich, sofern nicht anders vereinbart. Kommt der Besteller in Annahmeverzug, geht die Gefahr bereits mit Anzeige der Versandbereitschaft auf ihn über. KARUSO kann Lagerkosten von 0,25 % des Warenwerts pro Woche (max. 10 %) berechnen.
E. Eigentumsvorbehalt
Bei Verbrauchern behält sich KARUSO das Eigentum bis zur vollständigen Zahlung vor. Unternehmern gegenüber gilt der verlängerte Eigentumsvorbehalt: Weiterveräußerungen im ordentlichen Geschäftsgang sind zulässig, Forderungen daraus werden jedoch im Voraus an KARUSO abgetreten.
F. Gewährleistung
Es gelten die gesetzlichen Mängelrechte. KARUSO erhält zunächst die Möglichkeit zur Nacherfüllung. Bei Unternehmern beträgt die Verjährungsfrist zwölf Monate ab Lieferung, außer in Fällen von Arglist oder Bauleistungen. Gewährleistungsansprüche entfallen, wenn der Besteller eigenmächtig Änderungen am Liefergegenstand vornimmt.
G. Haftung
G.1 Allgemeine Haftungsregelungen
KARUSO haftet uneingeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet KARUSO nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten); in diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Die Haftung nach dem Produkthaftgesetz sowie für arglistig verschwiegene Mängel und aus übernommenen Garantien bleibt unberührt.
G.2 Sicherheitsstandard / Restrisiko
KARUSO wurde mit Fokus auf Sicherheit entwickelt. Die Anlagen verfügen über robuste Bauteile und einbruchhemmende Schließsysteme nach dem Stand der Technik. KARUSO ist CE-konform und wurde durch ein unabhängiges, zertifiziertes Prüfinstitut geprüft. KARUSO trifft damit angemessene technische und organisatorische Maßnahmen, um Fahrräder bestmöglich zu schützen. Trotz hoher Sicherheitsstandards kann ein Restrisiko durch Vandalismus oder Diebstahl – wie bei jeder Abstellmöglichkeit – nicht vollständig ausgeschlossen werden.
G.3 Kein Verwahrvertrag
Soweit Nutzer eine KARUSO-Anlage verwenden, stellt KARUSO lediglich die technische Abstellmöglichkeit für die vereinbarte Nutzungsdauer zur Verfügung. Eine Bewachung, Verwahrung oder Obhut des abgestellten Fahrrads und mitgeführter Gegenstände wird nicht übernommen.
G.4 Diebstahl/Vandalismus durch Dritte
Für Verlust, Diebstahl oder Beschädigungen von Fahrrädern oder Gegenständen durch Dritte haftet KARUSO nicht, soweit KARUSO den Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht hat.
G.5 Schäden durch System / technische Fehlfunktion
Eine Haftung von KARUSO kann insbesondere dann in Betracht kommen, wenn ein Fahrrad durch das System selbst beschädigt wird oder wenn aufgrund einer technischen Fehlfunktion der Schließ- bzw. Verriegelungseinrichtung ein unberechtigter Zugriff auf die Fahrradbox möglich ist. In diesen Fällen haftet KARUSO nach Maßgabe von Ziffer G.1.
G.6 Sicherungspflichten / Empfehlung
Für einen optimalen Schutz wird empfohlen, das Fahrrad innerhalb der Fahrradbox zusätzlich durch ein geeignetes Fahrradschloss zu sichern und die Fahrradbox ordnungsgemäß zu schließen. Wertgegenstände (z. B. Akku, Display, Taschen) sollten nach Möglichkeit nicht in der Box belassen oder zusätzlich gesichert werden.
G.7 Hinweis zum Versicherungsschutz des Nutzers
Ein Diebstahlschutz über eine Hausrat- bzw. Fahrradversicherung setzt – je nach Versicherungsbedingungen – häufig eine zusätzliche Sicherung des Fahrrads durch ein Fahrradschloss voraus. Der Nutzer hat eigenverantwortlich zu prüfen, ob und unter welchen Voraussetzungen Versicherungsschutz besteht; KARUSO übernimmt keine Zusage, dass Versicherer im Schadenfall leisten.
H. Widerrufsrecht
Verbrauchern steht ein gesetzliches Widerrufsrecht zu. Die Widerrufsbelehrung sowie das Muster-Widerrufsformular sind Bestandteil dieser Bedingungen.
I. Rechtswahl und Gerichtsstand
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Für Unternehmer ist ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz von KARUSO in Biberach/Riss.