ALLGEMEINE VERKAUFS- und HAFTUNGSBEDINGUNGEN
Stand: 02/2026
Allgemeine Geschäftsbedingungen
A. Grundsätzliches
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („Bedingungen“) regeln sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Vertragsbeziehungen zwischen der KARUSO GmbH („KARUSO“) und ihren Vertragspartnern ("Besteller"). In den Fällen der unmittelbaren Bereitstellung durch KARUSO im Eigenbetrieb (Veranstaltungen etc.) gelten diese AGB auch für die jeweiligen "Nutzer".
Vertragspartner ("Besteller") im Sinne dieser Bedingungen ist der jeweilige Käufer, Mieter bzw. Auftraggeber von KARUSO (z.B. Kommune, Unternehmen oder sonstige Organisation). Abweichende Geschäftsbedingungen des Bestellers finden nur Anwendung, wenn KARUSO deren Geltung ausdrücklich und schriftlich bestätigt. Unternehmer sind gemäß § 14 BGB natürliche oder juristische Personen sowie rechtsfähige Personengesellschaften, die ein Rechtsgeschäft zu beruflichen oder gewerblichen Zwecken abschließen.
Ein Nutzer ist jede natürliche Person, die eine KARUSO-Anlage tatsächlich verwendet (z.B. Mitarbeitende, Besucher oder Endkunden).
Bei der Nutzung über einen Besteller gilt folgendes:
Stellt ein Besteller die KARUSO-Anlage Dritten zur Nutzung zur Verfügung, entsteht kein unmittelbares Vertragsverhältnis zwischen KARUSO und dem jeweiligen Nutzer. Rechte und Pflichten bestehen in diesem Fall ausschließlich im Verhältnis zwischen KARUSO und dem Besteller.
Bei der Nutzung im Eigenbetrieb von KARUSO gilt folgendes:
Sofern KARUSO Anlagen selbst zur Nutzung bereitstellt, kommt zwischen KARUSO und dem jeweiligen Nutzer mit Inanspruchnahme der Anlage ein Nutzungsvertrag zustande. In diesem Fall gelten diese Bedingungen unmittelbar zwischen KARUSO und dem Nutzer. Soweit zwingende Verbraucherschutzvorschriften Anwendung finden, bleiben diese unberührt.
Verbraucher im Sinne des § 13 BGB sind Besteller, die ein Rechtsgeschäft überwiegend zu privaten Zwecken tätigen.
B. Angebote, Vertragsabschluss und Schutzrechte
Sofern nicht ausdrücklich anders angegeben, sind sämtliche Angebote von KARUSO unverbindlich. Die Bestellung des Bestellers stellt ein bindendes Angebot dar; ein Vertrag kommt erst durch eine schriftliche Annahmeerklärung seitens KARUSO zustande. Unterlagen wie Zeichnungen, Daten oder Kostenvoranschläge unterliegen den Eigentums- und Schutzrechten von KARUSO und dürfen ohne Zustimmung nicht genutzt, vervielfältigt, verändert oder weitergegeben werden.
C. Preise und Zahlungsbedingungen
Sofern nicht anders vereinbart, gelten alle Preise ab Werk (EXW gemäß Incoterms 2020) zuzüglich Umsatzsteuer, Verpackung sowie etwaiger Gebühren. Rechnungen sind innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt ohne Abzug fällig. KARUSO kann Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe berechnen und Teillieferungen separat abrechnen. Eine Aufrechnung ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.
D. Lieferung
Lieferungen erfolgen ab Werk. Maßgeblich ist allein die Auftragsbestätigung. Lieferfristen gelten als unverbindlich, sofern nicht anders vereinbart. Kommt der Besteller in Annahmeverzug, geht die Gefahr bereits mit Anzeige der Versandbereitschaft auf ihn über. KARUSO kann Lagerkosten von 0,25 % des Warenwerts pro Woche (max. 10 %) berechnen.
E. Eigentumsvorbehalt
Bei Verbrauchern behält sich KARUSO das Eigentum bis zur vollständigen Zahlung vor. Unternehmern gegenüber gilt der verlängerte Eigentumsvorbehalt: Weiterveräußerungen im ordentlichen Geschäftsgang sind zulässig, Forderungen daraus werden jedoch im Voraus an KARUSO abgetreten.
F. Gewährleistung
Es gelten die gesetzlichen Mängelrechte. KARUSO erhält zunächst die Möglichkeit zur Nacherfüllung. Bei Unternehmern beträgt die Verjährungsfrist zwölf Monate ab Lieferung, außer in Fällen von Arglist oder Bauleistungen. Gewährleistungsansprüche entfallen, wenn der Besteller eigenmächtig Änderungen am Liefergegenstand vornimmt.
G. Haftung
G.1 Allgemeine Haftungsregelungen
KARUSO haftet uneingeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet KARUSO nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten); in diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Die Haftung nach dem Produkthaftgesetz sowie für arglistig verschwiegene Mängel und aus übernommenen Garantien bleibt unberührt.
G.2 Sicherheitsstandard / Restrisiko
KARUSO wurde mit Fokus auf Sicherheit entwickelt. Die Anlagen verfügen über robuste Bauteile und einbruchhemmende Schließsysteme. KARUSO ist CE-konform und wurde durch ein unabhängiges, zertifiziertes Prüfinstitut geprüft. KARUSO trifft angemessene technische und organisatorische Maßnahmen nach dem Stand der Technik. Trotz hoher Sicherheitsstandards kann ein Restrisiko durch Vandalismus oder Diebstahl – wie bei jeder Abstellmöglichkeit – nicht vollständig ausgeschlossen werden.
G.3 Kein Verwahrvertrag
Soweit Nutzer eine KARUSO-Anlage verwenden, stellt KARUSO lediglich die technische Abstellmöglichkeit für die vereinbarte Nutzungsdauer zur Verfügung. Eine Bewachung, Verwahrung oder Obhut des abgestellten Fahrrads und mitgeführter Gegenstände wird nicht übernommen. Insbesondere wird kein Verwahr- oder Obhutsvertrag im Sinne der §§ 688 ff. BGB begründet.
G.4 Diebstahl/Vandalismus durch Dritte
Für Verlust, Diebstahl oder Beschädigungen von Fahrrädern oder Gegenständen durch Dritte haftet KARUSO nicht, soweit KARUSO den Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht hat.
Die Art und Weise der Sicherung des Fahrrads innerhalb der Fahrradbox (z.B. Verwendung oder Nichtverwendung eines zusätzlichen Fahrradschlosses) liegt ausschließlich im Verantwortungsbereich des jeweiligen Nutzers und begründet keine Haftung von KARUSO.
Bei einem Diebstahl durch Dritte besteht grundsätzlich keine Haftung von KARUSO, sofern nicht eine technische Fehlfunktion oder ein von KARUSO zu vertretender Mangel ursächlich für den Schaden war.
G.5 Schäden durch System / technische Fehlfunktion
Eine Haftung von KARUSO kann insbesondere dann in Betracht kommen, wenn ein Fahrrad durch das System selbst beschädigt wird oder wenn aufgrund einer technischen Fehlfunktion der Schließ- bzw. Verriegelungseinrichtung ein unberechtigter Zugriff auf die Fahrradbox möglich ist. In diesen Fällen haftet KARUSO nach Maßgabe von Ziffer G.1. Sofern ein Schaden auf eine nachweisbare technische Fehlfunktion oder einen konstruktiven Mangel der Anlage zurückzuführen ist, kann ein solcher Schaden im Rahmen der bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung von KARUSO gedeckt sein.
G.6 Sicherungspflichten / Empfehlung
Nutzer sind verpflichtet, die Anlage ordnungsgemäß zu bedienen und die Box vollständig zu schließen. Für einen optimalen Schutz wird dringend empfohlen, das Fahrrad innerhalb der Fahrradbox zusätzlich durch ein geeignetes Fahrradschloss zu sichern.
Die Fahrradbox selbst stellt keinen "geschlossenen Raum" im Sinne üblicher Hausrat- oder Fahrradversicherungsbedingungen dar. Nutzer werden ausdrücklich darauf hingewiesen, dass viele Hausrat- oder Fahrradversicherungen im Schadenfall eine zusätzliche Sicherung des Fahrrads mittels eines geeigneten Fahrradschlosses voraussetzen. Wertgegenstände (z. B. Akku, Display, Taschen, etc.) sollten nach Möglichkeit nicht in der Box belassen oder zusätzlich gesichert werden.
G.7 Hinweis zum Versicherungsschutz des Nutzers
Jeder Nutzer ist selbst für eine entsprechende Versicherung verantwortlich. Ob und in welchem Umfang Versicherungsschutz über eine Hausrat- oder Fahrradversicherung besteht, ist vom Nutzer eigenverantwortlich zu prüfen. KARUSO übernimmt keine Zusage oder Garantie, dass ein Versicherer im Schadenfall Leistungen erbringt. Eine fehlende Versicherungsleistung begründet keinen Anspruch gegen KARUSO.
G.8 Haftung bei Nutzung durch Dritte im Verantwortungsbereich des Bestellers
Stellt der Besteller die KARUSO-Anlage Dritten zur Nutzung zur Verfügung (z.B. Mitarbeitende, Besucher, Kunden, etc.), ist er verpflichtet, diese Bedingungen - insbesondere die Haftungsregelungen - wirksam in die Nutzungsvereinbarungen einzubeziehen.
Der Besteller stellt KARUSO von Ansprüchen frei, die daraus resultieren, dass Nutzer entgegen diesen Bedingungen Ansprüche gegen KARUSO geltend machen, sofern kein Haftungsfall nach G.1 oder G.5 vorliegt.
H. Widerrufsrecht
Verbrauchern steht ein gesetzliches Widerrufsrecht zu. Die Widerrufsbelehrung sowie das Muster-Widerrufsformular sind Bestandteil dieser Bedingungen.
I. Rechtswahl und Gerichtsstand
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Für Unternehmer ist ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz von KARUSO in Biberach/Riss.